Pressefreiheit ist Menschenrecht – Über Grenzen, frei die Meinung zu sagen
Pressefreiheit ist Menschenrecht – Über
Grenzen, frei die Meinung zu sagen
„Pressefreiheit ist das Recht,
Lügen zu drucken,
ohne dazu gezwungen zu sein.“
Robert Lembke
ohne dazu gezwungen zu sein.“
Robert Lembke
Nachdem ich im Beitrag „Schweigen ist Gold – Maulkörbe wider die Meinungsfreiheit„ (sozusagen dem ersten Teil des nun vorliegenden Artikels) ganz allgemein über Meinungsfreiheit schrieb, möchte ich mich aufgrund einer Nachfrage in einem Kommentar zum genannten Artikel, heute etwas spezieller um das Thema Pressefreiheit kümmern.
Natürlich sind die beiden Begriffe
Meinungsfreiheit und Pressefreiheit nicht trennscharf voneinander abzugrenzen,
aber dennoch ist es durchaus möglich, eindeutig zu unterscheiden.
Während das eine (Meinungsfreiheit) sozusagen
ein „Vorrecht“ darstellt, ist die Pressefreiheit sozusagen ein „Nachrecht“ (man
verzeihe mir die Wortkreationen). Zum einen geht es darum in meiner
Meinungsbildung nicht beschränkt werden und nicht eine Meinung aufoktroyiert zu
bekommen, zum anderen geht es darum, diese meine Meinung in Schrift und Bild
ungehindert verbreiten zu können.
Pressefreiheit ist also explizit das Recht auf freie
MeinungsÄußerung.
Das war und ist weltweit offenbar so wichtig,
dass es 1948 in die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ aufgenommen wurde
und bis zum heutigen Tag unverändert dort ausgewiesen ist.
Das sollte uns zu denken geben. *1 Wenn da im
Art. 19 geschrieben steht:
„Jeder Mensch hat das Recht auf
freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen
unangefochten zu vertreten sowie Informationen und Ideen mit allen
Kommunikationsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu
verbreiten.“
Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte“
entstand unter den traumatischen Eindrücken des „2. Weltkriegs“; wobei ich natürlich
auf die Gleichschaltung der Medien in Deutschland unter dem Hitlerregime ebenso
hinweisen möchte, wie auf die Kriegspropaganda der übrigen Kriegsteilnehmer
(auch hier durften Journalisten nicht berichten was sie für nötig hielten).
Damit wir uns nicht falsch verstehen, ich
versuche nicht begangenes Unrecht gegen begangenes Unrecht aufzurechnen und
damit zu verharmlosen oder gar zu entschuldigen! Im Gegenteil. Der Hinweis ist
mir deshalb wichtig, weil sich an ihm sehr deutlich zeigen lässt, dass da, wo
nicht unabhängig berichtet werden darf und wo Menschen ihre Meinung nicht frei
äußern können, auch andere Menschenrechte verletzt werden (können).
Daher ist die Freiheit ungehindert zu
informieren, sich informieren zu lassen und sich schließlich selbst informieren
zu können, stets ein zuverlässiger Gradmesser für die Achtung der universell
gültigen Menschenrechte in einem Land.
*1 Es
sollte uns also zu denken geben, dass in der „Allgemeine Erklärung der
Menschenrechte“ die Pressefreiheit aufgenommen wurde und sie bis zum heutigen
Tag unverändert dort ausgewiesen ist: Es war und ist offenbar eine
Notwendigkeit!
Recht im Allgemeinen und Gesetze im Besonderen,
wird nicht einfach so gemacht. Es sind Recht und Gesetzt immer Ausdruck von
widerstreitenden Interessen; insofern ist es eigentlich eine Falschbezeichnung,
für die ungehinderte Möglichkeit Informationen und Meinung zu verbreiten, den Ausdruck
Freiheit zu gebrauchen.
Auch in der Verfassung Deutschlands, dem Grundgesetz (GG), ist im Art. 5 das „Grundrecht, Informationen und Meinungen in Schrift und Bild ungehindert zu verbreiten“ festgeschrieben. Dies geschah, 1949, unter dem Eindruck der Erfahrungen nicht nur der Gleichschaltungs-Politik in der Zeit der Nazi-Herrschaft.
Vielmehr berücksichtigten die Väter und (wenigen) Mütter der Verfassung auch die Erfahrungen der Zeit davor. Schon in der Weimarer Republik gab es einen Konzentrationsprozess in der Medienlandschaft und Beschränkungen der Arbeitsmöglichkeiten von Journalisten. Da aber die Pressefreiheit wesentlich für die Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger ist, ist sie für einen freien und demokratischen Prozess unverzichtbar. Informationen sind der erste Schritt zu Veränderungen – deshalb fürchten nicht nur autoritäre Regierungen eine ungehinderte und unabhängige Berichterstattung.
Auch in der Verfassung Deutschlands, dem Grundgesetz (GG), ist im Art. 5 das „Grundrecht, Informationen und Meinungen in Schrift und Bild ungehindert zu verbreiten“ festgeschrieben. Dies geschah, 1949, unter dem Eindruck der Erfahrungen nicht nur der Gleichschaltungs-Politik in der Zeit der Nazi-Herrschaft.
Vielmehr berücksichtigten die Väter und (wenigen) Mütter der Verfassung auch die Erfahrungen der Zeit davor. Schon in der Weimarer Republik gab es einen Konzentrationsprozess in der Medienlandschaft und Beschränkungen der Arbeitsmöglichkeiten von Journalisten. Da aber die Pressefreiheit wesentlich für die Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger ist, ist sie für einen freien und demokratischen Prozess unverzichtbar. Informationen sind der erste Schritt zu Veränderungen – deshalb fürchten nicht nur autoritäre Regierungen eine ungehinderte und unabhängige Berichterstattung.
Wo Medien nicht über Unrecht, Machtmissbrauch
oder Korruption berichten können, findet auch keine öffentliche Kontrolle
statt, keine freie Meinungsbildung und kein friedlicher Ausgleich von Interessen.
Pressefreiheit ist die Basis einer demokratischen Gesellschaft. Später komme
ich auf diesen Punkt noch ausführlicher zurück.
*1.2 Mit dem Begriff Pressefreiheit ist allerdings
nicht nur der Prozess von der Informationsbeschaffung ist zu Informations-Verbreitung
umschrieben, sondern dieser Begriff schließt die Freiheit der im Pressewesen
(Pressewesen ist immer einschließlich der elektronischen Medien zu verstehen)
tätigen Personen, besonders die Journalisten, und die freie Gründung von
Presseunternehmen mit ein; bei letzterem stoßen wir auf ein Problem, bei dem es
wiederum um möglicherweise
widerstreitende Interessen geht – ja sogar ein unüberbrückbarer Interessengegensatz offenbar werden kann. Doch auch dazu später mehr.
widerstreitende Interessen geht – ja sogar ein unüberbrückbarer Interessengegensatz offenbar werden kann. Doch auch dazu später mehr.
*1.3 Das Grundrecht auf Pressefreiheit ist zunächst
als Abwehrrecht gegen staatliche Zensur konzipiert. Es schließt aber auch
nichtstaatliche Aspekte mit ein und somit enthält es einen erweiterten
Zensurbegriff, der sich eben nicht nur auf staatliche
Vorzensur beschränkt, sondern bis hin zu arbeitsrechtlichen Beschränkungen auszudehnen ist.
Vorzensur beschränkt, sondern bis hin zu arbeitsrechtlichen Beschränkungen auszudehnen ist.
Der P.E.N. erklärt das sehr schön wenn er
feststellt: „…das der notwendige Fortschritt in der Welt, hin zu einer höher
organisierten politischen und wirtschaftlichen Ordnung eine freie Kritik gegenüber
Regierungen, Verwaltungen und Institutionen zwingend erforderlich macht“ und er
deswegen jede Form der Zensur verwirft.
*2 Wie schon in der Weimarer Republik, ist die
freie Verbreitung von Nachrichten durch die anhaltende Konzentration bei den Medien
gefährdet; zusätzlich noch verschärft, durch die Zulassung privater
Sendeanstalten (wobei ich das Wort Anstalten wegen seines „Klangs“ absichtlich
wählte, obwohl ich es ansonsten nicht
ausstehen kann).
ausstehen kann).
Die Konkurrenz der Zeitungen nimmt ab und
wenige Großkonzerne und Nachrichtenagenturen bestimmen die Inhalte der
Publikationen. Gleichzeitig beginnt die sog. „Liberalisierung des
Arbeitsmarktes“, sich negativ auf die Arbeitsmöglichkeiten von Journalistinnen
und Journalisten auszuwirken, da viele ihre Festanstellung verloren und gezwungen
sind, selbst produzierte Beiträge an „Kunden“ zu verkaufen; es leuchtet unmittelbar
ein, dass niemand etwas kauft, das gegen ihn gerichtet ist.
Die Verbetriebswirtschaftlichung unserer
Gesellschaft macht auch vor Zeitungsredaktionen nicht halt (manche meinen
sogar, dass sie von hier ihren Anfang nahm…) und so werden Rechercheure
abgebaut und Meldungen der Großen unbearbeitet übernommen; das kann man, wenn man
streng ist, auch Gleichschaltung nennen.
*3 Journalistinnen und Journalisten sind heute
mehr denn je den innerbetrieblichen Weisungen des Verleger (Eigentümer des Mediums)
und seines Chefredakteurs (Geschäftsführer)unterworfen oder sogar ausgesetzt.
In Deutschland haben wir die Errungenschaft der Arbeitnehmer-Mitbestimmung und viele Untersuchungen beweisen, dass sie einen Teil der Prosperität und Effektivität des Wirtschaftsstandorts ausmacht, weil sie widerstrebende Interessen auszugleichen im Stande ist.
In Deutschland haben wir die Errungenschaft der Arbeitnehmer-Mitbestimmung und viele Untersuchungen beweisen, dass sie einen Teil der Prosperität und Effektivität des Wirtschaftsstandorts ausmacht, weil sie widerstrebende Interessen auszugleichen im Stande ist.
Aber Verlage sollen keine normalen Betriebe
sein, obschon sie sich durchaus wie normale Betriebe verhalten. Und so werden
sie vom Recht wie Kirchen behandelt, in denen die Mitbestimmung äußerst eingeschränkt
und ihrer eigentlichen Kontrollfunktion beraubt ist. Nicht nur ich bin der
Meinung, dass Pressefreiheit mehr sein muss, als die Freiheit eine Zeitung zu
besitzen. Auch Journalistinnen und Journalisten sind Menschen – mit ganz normalen
menschlichen Bedürfnissen; vordergründig zu nennen die Grundbedürfnisse Essen,
Trinken, Kleiden, Wohnen.
Durch die wirtschaftlichen Zwänge provoziert, entwickeln sich sehr schnell die „Schere im Kopf“ oder gleich ein „vorauseilender Gehorsam“. Um nochmals P.E.N. zu Worte kommen zu lassen: „...da die Freiheit auch freiwillig geübte Zurückhaltung einschließt, verpflichten sich die Mitglieder, solchen Auswüchsen einer freien Presse wie wahrheitswidrigen Veröffentlichungen, vorsätzlichen Fälschungen und Entstellungen von Tatsachen für politische und persönliche Ziele entgegenzuarbeiten.“
Durch die wirtschaftlichen Zwänge provoziert, entwickeln sich sehr schnell die „Schere im Kopf“ oder gleich ein „vorauseilender Gehorsam“. Um nochmals P.E.N. zu Worte kommen zu lassen: „...da die Freiheit auch freiwillig geübte Zurückhaltung einschließt, verpflichten sich die Mitglieder, solchen Auswüchsen einer freien Presse wie wahrheitswidrigen Veröffentlichungen, vorsätzlichen Fälschungen und Entstellungen von Tatsachen für politische und persönliche Ziele entgegenzuarbeiten.“
Pressefreiheit ist erst dann wiederhergestellt,
oder überhaupt erst verwirklicht, wenn die äußere „Freiheit der Presse“ durch
eine „innere Pressefreiheit“ ergänzbar wird. Ich möchte es nicht versäumen
darauf hinzuweisen, dass dieser Artikel nicht „einfach aus dem Bauch heraus“
geschrieben wurde, sondern, dass ihm Fakten zugrunde liegen. Diese Fakten sind
allgemein zugänglich und dürfen als bekannt vorausgesetzt werden. Es ist aber –
wie bei jeder Information – eine Frage der Bewertung, diese Fakten zu
verarbeiten; auch an diesem Punkt zeigt es sich, dass die „Besetzung der Hirne“
schon weit fortgeschritten ist, sonst würde man sich es sich nicht gefallen
lassen, dass man, im Zusammenhang mit Diskussionen über die in Unabhängigkeit ungehindert
zu informieren, sich informieren zu lassen und sich schließlich selbst
informieren zu können, mit dem Totschlags-Begriff „Freiheit“ konfrontiert wird
– worüber man schließlich nicht diskutieren kann.
Man kann aber über politische oder kommerzielle
Interessen diskutieren… doch diese Diskussionen werden mit dem
Todschlags-Begriff „Freiheit“ abgewürgt oder finden erst gar nicht (mehr)
statt. Dass es mit der Pressefreiheit in Deutschland nicht eben gut bestellt
ist, zeigt auch die jährlich erscheinende „Rangliste der Pressefreiheit“ von
„Reporter ohne Grenzen“. Von den G8-Staaten sind im Jahre 2007 nur zwei unter
den Top 20 (Kanada auf Rang 18 und Deutschland auf Rang 20).
Dabei kommen die „Reporter ohne Grenzen“ bei ihren Untersuchungen des Zustands der Pressefreiheit in Deutschland zu dem Ergebnis, dass sich die Lage in Deutschland, gegenüber früheren Untersuchungen, kaum verändert hat. Erneute Ermittlungsverfahren gegen Journalisten wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat, gesetzliche Regelungen und Vorschläge, die den Quellenschutz aushöhlen, Drohungen und Übergriffe gegen Journalisten, die im rechten Milieu recherchieren sowie Einflussnahme auf Redaktionen durch Anzeigenschaltungen haben zu dem (eher als negativ zu bezeichnenden) Ergebnis geführt.
Dabei kommen die „Reporter ohne Grenzen“ bei ihren Untersuchungen des Zustands der Pressefreiheit in Deutschland zu dem Ergebnis, dass sich die Lage in Deutschland, gegenüber früheren Untersuchungen, kaum verändert hat. Erneute Ermittlungsverfahren gegen Journalisten wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat, gesetzliche Regelungen und Vorschläge, die den Quellenschutz aushöhlen, Drohungen und Übergriffe gegen Journalisten, die im rechten Milieu recherchieren sowie Einflussnahme auf Redaktionen durch Anzeigenschaltungen haben zu dem (eher als negativ zu bezeichnenden) Ergebnis geführt.
Negativ, meiner Meinung nach, deshalb, weil
Deutschland noch nach so „fortschrittlichen“ Ländern wie Trinidad und Tobago
(19) und gerade mal vor „dem ausgewiesen demokratischen“ Costa Rica (21)
rangiert; übrigens steht die Schweiz nach dieser Rangliste auf Platz 11.
Nachdem ich nun, so hoffe ich, ausführlich genug den Begriff erläutert habe und begründete, warum es keine „innere und äußere“ Grenze der Pressefreiheit geben darf, möchte ich nun ein paar Gedanken aufschreiben, wie man die Pressefreiheit wieder „befreien“ oder überhaupt erst verwirklicht werden könnte.
Nachdem ich nun, so hoffe ich, ausführlich genug den Begriff erläutert habe und begründete, warum es keine „innere und äußere“ Grenze der Pressefreiheit geben darf, möchte ich nun ein paar Gedanken aufschreiben, wie man die Pressefreiheit wieder „befreien“ oder überhaupt erst verwirklicht werden könnte.
Wenn sich diese Gedanken „sich lesen“ wie eine
Utopie, sollte es nicht dazu führen, dass man sie in Bausch und Bogen verwirft,
sondern es ist ein weiteres Indiz dafür, wie weit unser Denken schon begrenzt
oder beeinflusst ist.
Es wird nicht einfach oder sogar leicht sein, der Pressefreiheit zur Freiheit zu verhelfen; zu mächtig sind die politischen Begehrlichkeiten und die kommerziellen Interessen. Es würde sozusagen einer Revolution gleichkommen, meinen Vorschlägen zu folgen und weit in die politischen Verhältnisse eingreifen. Doch warum sollte ich darauf verzichten extrem zu denken?
Es wird nicht einfach oder sogar leicht sein, der Pressefreiheit zur Freiheit zu verhelfen; zu mächtig sind die politischen Begehrlichkeiten und die kommerziellen Interessen. Es würde sozusagen einer Revolution gleichkommen, meinen Vorschlägen zu folgen und weit in die politischen Verhältnisse eingreifen. Doch warum sollte ich darauf verzichten extrem zu denken?
Der oben angesprochene Kommentator stellt
zurecht fest, dass es „immer zwei Seiten“ gibt und, dass "allen Seiten
Recht getan" beinahe unmöglich ist. Aber eben nur beinahe! Die zwei Seiten sind nicht, wie ich versucht
habe herauszuarbeiten, die
Freiheit und die Unfreiheit, sondern der unüberbrückbare Interessensgegensatz zwischen Kapital und Arbeit. Deswegen kann es im real existierenden System nicht einem Eigentümer überlassen werden, die Definitionsmacht für die Pressefreiheit (und auch anderen Freiheiten…) zu bestimmen; übrigens auch keinem politischen
Akteur (Staat). Es ist dafür zu sorgen, dass die Verwirklichung der Pressefreiheit staatlicher Auftrag wird oder auf staatliches Handeln zurückgeführt wird.
Freiheit und die Unfreiheit, sondern der unüberbrückbare Interessensgegensatz zwischen Kapital und Arbeit. Deswegen kann es im real existierenden System nicht einem Eigentümer überlassen werden, die Definitionsmacht für die Pressefreiheit (und auch anderen Freiheiten…) zu bestimmen; übrigens auch keinem politischen
Akteur (Staat). Es ist dafür zu sorgen, dass die Verwirklichung der Pressefreiheit staatlicher Auftrag wird oder auf staatliches Handeln zurückgeführt wird.
Allerdings ist eine echte demokratische
Kontrolle Grundvoraussetzung; so wie ursprünglich der öffentlich-rechtliche
Rundfunk angelegt war, wobei die Einflussnahme von Parteien und Unternehmen
zurückgedrängt werden muss. Das erfordert aber, dass die neoliberalistisch
geprägte EU demokratisch reformiert wird – ich bin übrigens – auch in diesem
Zusammenhang, sehr froh, dass der EU-Vertrag erneut durchgefallen ist.
Über die undemokratische (weil nicht vom Volk
direkt gewählte, sondern von den Regierungen nach Interessenlage bestimmte)
EU-Kommission, üben die kommerziellen Informationsanbieter, ganz aktuell,
ziemlichen Druck auf die öffentlich-rechtlichen Medien vor allem in Deutschland
aus.
Die EU ist politisch einseitig zugunsten der
Wirtschaft organisiert und das wirkliche Machtzentrum ist nicht das
EU-Parlament, sondern die EU-Kommission, die jene Einseitigkeit in Richtlinien
umsetzt (übrigens sind solche Vorschriften wie der Krümmungswinkel von Salatgurken
kein lächerlicher Ausbund von EU-Bürokratismus, sondern knallharte Interessenpolitik
für Wirtschaftsunternehmen, weil "gerade" Gurken eben leichter zu
verpacken und zu transportieren sind und damit Kosten reduziert und Profite
sichert).
Auch die Liberalisierung des Arbeitsrechts in
den einzelnen Mitgliedsländern erfolgt im Wesentlichen über diese
EU-Kommission. Diese Deregulierung von Schutzrechten muss zunächst gestoppt und
dann zurückgeführt werden; Journalistinnen und Journalisten (und alle anderen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) dürfen nicht in prekären Arbeitsverhältnissen
beschäftigt werden, damit auch die „innere Pressefreiheit“ nicht
wirtschaftlichen Zwängen unterworfen werden kann.
Informationsunternehmen müssen wieder unter
öffentlich-rechtliche Kontrolle (in oben genanntem Sinne) und in ihnen tätigePersonen
sind dem Allgemeinwohl, der Objektivität und Wahrheit zuverpflichten. Sie
müssen wieder über Alternativen zur herrschenden Meinung (die herrschende
Meinung ist die Meinung der Herrschenden) berichten können, ohne Gefahr für
Leib und Leben und ohne Gefährdung ihrer
wirtschaftlichen Existenz.
wirtschaftlichen Existenz.
Natürlich gibt es Grenzen der Meinungsfreiheit
(und somit auch der Pressefreiheit). Es sind dies die natürlichen Grenzen
der Freiheit, demnach die Freiheit des einen, durch die Freiheit des anderen
ihre Grenze findet. Carl Friedrich von Weizecker hat das in einem
wundervollen Satz zum Ausdruck gebracht: Sollen er und ich frei sein, so müssen
wir unsere Freiheit beschränken. – Die Inhalte definieren die Grenzen der Meinungsfreiheit.
Unsere Verfassung verbietet den Verstoß gegen
allgemeine Gesetze z.B. dem Jugendschutzgesetz und den Eingriff ins Recht der persönlichen Ehre; wobei das eine (also Berichte über strafbare Handlungen) nicht durch Verweis auf das andere (also die persönliche Ehre) ausgeschlossen werden kann.
allgemeine Gesetze z.B. dem Jugendschutzgesetz und den Eingriff ins Recht der persönlichen Ehre; wobei das eine (also Berichte über strafbare Handlungen) nicht durch Verweis auf das andere (also die persönliche Ehre) ausgeschlossen werden kann.
Das war´s! So könnten sich Journalistinnen und
Journalisten wieder auf wirklich wichtige Themen konzentrieren und müssten
nicht ein „schäbiges Brot“ mit „schäbigem Boulevard-Journalismus“ verdienen. Es
muss außerdem wieder durchgesetzt werden, dass die alten journalistischen
Formen wieder zur Geltung kommen. Es ist ein Grundprinzip der Journalismus-Lehre
in Deutschland nach 1945,
übernommen vom us-amerikanischen Journalismus, dass Information und Meinung zu trennen sind.
übernommen vom us-amerikanischen Journalismus, dass Information und Meinung zu trennen sind.
Das Credo ist: Journalistische Texte machen
aussagen über Vorgänge in der Welt außerhalb des Kopfes desjenigen, der die
Aussage macht. Es muss für die Leserinnen und Leser erkenntlich sein, wo es
sich um Informationsformen wie Bericht, Reportage oder Feature handelt und wo Meinung
zum Ausdruck kommt; Leitartikel, Kommentar oder Kolumne.
Die Besitzer der heutigen Medien haben diese
Abgrenzung verwischt oder gar ganz aufgehoben – wir meinen uns zu informieren
und handeln uns (unterschwellig) schon Meinung des Besitzers der Medien ein, obwohl
wir als mündige Bürgerinnen und Bürger, als die wir immer bezeichnet werden,
doch aus den gewonnenen Informationen erst eine eigene Meinung bilden sollen.
Nächstes Jahr wird die Europa-Wahl eine
Gelegenheit sein, die demokratischen Institutionen zu stärken; vornehmlich das
EU-Parlament. Wir sollten uns die Gelegenheit nicht entgehen lassen, die
Abgeordneten mit einem unmissverständlichen Mandat auszustatten; damit meine
ich nicht etwas das Stimmenverhältnis zu anderen Kandidatinnen und Kandidaten,
das über Wahl oder Nichtwahl im Einzelfall entscheidet, sondern ich meine damit
die Wahlbeteiligung.
Wenn die politisch Handelnden zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Europäerinnen und Europäer die Parlamentarische Demokratie wollen, werden sie es schwer haben, weiter ihre Hinterzimmer-Kungelei (EU-Kommission) weiter fortzuführen. Natürlich sollten wir auch darauf achten, dass wir auch die sozial fortschrittlichen Kräfte stärken.
Wenn die politisch Handelnden zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Europäerinnen und Europäer die Parlamentarische Demokratie wollen, werden sie es schwer haben, weiter ihre Hinterzimmer-Kungelei (EU-Kommission) weiter fortzuführen. Natürlich sollten wir auch darauf achten, dass wir auch die sozial fortschrittlichen Kräfte stärken.
Innerhalb des Systems gibt es die Möglichkeit
des „steuernden Konsumverhaltens“. Wir sollten es uns nicht länger bieten
lassen, dass wir von den Massenmedien für dumm verkauft werden und die nicht
noch selbst die Blödheit wählen, in wir Sender einschalten die uns nichts als
„mediale Umweltverschmutzung“ bieten (Vorsicht Polemik – da könnte mir
einfallen, dass man das unter Strafe stellen könnte – als
Verbrechen gegen die Menschlichkeit).
Verbrechen gegen die Menschlichkeit).
Als Schlusswort möchte ich einen Satz des
us-amerikanischen Journalisten Stewart Alsop anfügen: „Die Presse muss die
Freiheit haben, alles zu sagen, damit gewisse Leute nicht die Freiheit haben, alles
zu tun.“
Wilfried John
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