Pressefreiheit ist Menschenrecht – Über Grenzen, frei die Meinung zu sagen


Pressefreiheit ist Menschenrecht – Über Grenzen, frei die Meinung zu sagen







„Pressefreiheit ist das Recht, Lügen zu drucken,
ohne dazu gezwungen zu sein.“

Robert Lembke




Nachdem ich im Beitrag „Schweigen ist Gold – Maulkörbe wider die Meinungsfreiheit„ (sozusagen dem ersten Teil des nun vorliegenden Artikels) ganz allgemein über Meinungsfreiheit schrieb, möchte ich mich aufgrund einer Nachfrage in einem Kommentar zum genannten Artikel, heute etwas spezieller um das Thema Pressefreiheit kümmern.

Natürlich sind die beiden Begriffe Meinungsfreiheit und Pressefreiheit nicht trennscharf voneinander abzugrenzen, aber dennoch ist es durchaus möglich, eindeutig zu unterscheiden.

Während das eine (Meinungsfreiheit) sozusagen ein „Vorrecht“ darstellt, ist die Pressefreiheit sozusagen ein „Nachrecht“ (man verzeihe mir die Wortkreationen). Zum einen geht es darum in meiner Meinungsbildung nicht beschränkt werden und nicht eine Meinung aufoktroyiert zu bekommen, zum anderen geht es darum, diese meine Meinung in Schrift und Bild ungehindert verbreiten zu können.

Pressefreiheit ist also explizit das Recht auf freie MeinungsÄußerung.

Das war und ist weltweit offenbar so wichtig, dass es 1948 in die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ aufgenommen wurde und bis zum heutigen Tag unverändert dort ausgewiesen ist.

Das sollte uns zu denken geben. *1 Wenn da im Art. 19 geschrieben steht:

„Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten zu vertreten sowie Informationen und Ideen mit allen Kommunikationsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ entstand unter den traumatischen Eindrücken des „2. Weltkriegs“; wobei ich natürlich auf die Gleichschaltung der Medien in Deutschland unter dem Hitlerregime ebenso hinweisen möchte, wie auf die Kriegspropaganda der übrigen Kriegsteilnehmer (auch hier durften Journalisten nicht berichten was sie für nötig hielten).

Damit wir uns nicht falsch verstehen, ich versuche nicht begangenes Unrecht gegen begangenes Unrecht aufzurechnen und damit zu verharmlosen oder gar zu entschuldigen! Im Gegenteil. Der Hinweis ist mir deshalb wichtig, weil sich an ihm sehr deutlich zeigen lässt, dass da, wo nicht unabhängig berichtet werden darf und wo Menschen ihre Meinung nicht frei äußern können, auch andere Menschenrechte verletzt werden (können).

Daher ist die Freiheit ungehindert zu informieren, sich informieren zu lassen und sich schließlich selbst informieren zu können, stets ein zuverlässiger Gradmesser für die Achtung der universell gültigen Menschenrechte in einem Land.

 *1 Es sollte uns also zu denken geben, dass in der „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ die Pressefreiheit aufgenommen wurde und sie bis zum heutigen Tag unverändert dort ausgewiesen ist: Es war und ist offenbar eine Notwendigkeit!

Recht im Allgemeinen und Gesetze im Besonderen, wird nicht einfach so gemacht. Es sind Recht und Gesetzt immer Ausdruck von widerstreitenden Interessen; insofern ist es eigentlich eine Falschbezeichnung, für die ungehinderte Möglichkeit Informationen und Meinung zu verbreiten, den Ausdruck Freiheit zu gebrauchen.

Auch in der Verfassung Deutschlands, dem Grundgesetz (GG), ist im Art. 5 das „Grundrecht, Informationen und Meinungen in Schrift und Bild ungehindert zu verbreiten“ festgeschrieben. Dies geschah, 1949, unter dem Eindruck der Erfahrungen nicht nur der Gleichschaltungs-Politik in der Zeit der Nazi-Herrschaft.
Vielmehr berücksichtigten die Väter und (wenigen) Mütter der Verfassung auch die Erfahrungen der Zeit davor. Schon in der Weimarer Republik gab es einen Konzentrationsprozess in der Medienlandschaft und Beschränkungen der Arbeitsmöglichkeiten von Journalisten. Da aber die Pressefreiheit wesentlich für die Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger ist, ist sie für einen freien und demokratischen Prozess unverzichtbar. Informationen sind der erste Schritt zu Veränderungen – deshalb fürchten nicht nur autoritäre Regierungen eine ungehinderte und unabhängige Berichterstattung.

Wo Medien nicht über Unrecht, Machtmissbrauch oder Korruption berichten können, findet auch keine öffentliche Kontrolle statt, keine freie Meinungsbildung und kein friedlicher Ausgleich von Interessen. Pressefreiheit ist die Basis einer demokratischen Gesellschaft. Später komme ich auf diesen Punkt noch ausführlicher zurück.

*1.2 Mit dem Begriff Pressefreiheit ist allerdings nicht nur der Prozess von der Informationsbeschaffung ist zu Informations-Verbreitung umschrieben, sondern dieser Begriff schließt die Freiheit der im Pressewesen (Pressewesen ist immer einschließlich der elektronischen Medien zu verstehen) tätigen Personen, besonders die Journalisten, und die freie Gründung von Presseunternehmen mit ein; bei letzterem stoßen wir auf ein Problem, bei dem es wiederum um möglicherweise
widerstreitende Interessen geht – ja sogar ein unüberbrückbarer Interessengegensatz offenbar werden kann. Doch auch dazu später mehr.

*1.3 Das Grundrecht auf Pressefreiheit ist zunächst als Abwehrrecht gegen staatliche Zensur konzipiert. Es schließt aber auch nichtstaatliche Aspekte mit ein und somit enthält es einen erweiterten Zensurbegriff, der sich eben nicht nur auf staatliche
Vorzensur beschränkt, sondern bis hin zu arbeitsrechtlichen Beschränkungen auszudehnen ist.

Der P.E.N. erklärt das sehr schön wenn er feststellt: „…das der notwendige Fortschritt in der Welt, hin zu einer höher organisierten politischen und wirtschaftlichen Ordnung eine freie Kritik gegenüber Regierungen, Verwaltungen und Institutionen zwingend erforderlich macht“ und er deswegen jede Form der Zensur verwirft.

*2 Wie schon in der Weimarer Republik, ist die freie Verbreitung von Nachrichten durch die anhaltende Konzentration bei den Medien gefährdet; zusätzlich noch verschärft, durch die Zulassung privater Sendeanstalten (wobei ich das Wort Anstalten wegen seines „Klangs“ absichtlich wählte, obwohl ich es ansonsten nicht
ausstehen kann).

Die Konkurrenz der Zeitungen nimmt ab und wenige Großkonzerne und Nachrichtenagenturen bestimmen die Inhalte der Publikationen. Gleichzeitig beginnt die sog. „Liberalisierung des Arbeitsmarktes“, sich negativ auf die Arbeitsmöglichkeiten von Journalistinnen und Journalisten auszuwirken, da viele ihre Festanstellung verloren und gezwungen sind, selbst produzierte Beiträge an „Kunden“ zu verkaufen; es leuchtet unmittelbar ein, dass niemand etwas kauft, das gegen ihn gerichtet ist.

Die Verbetriebswirtschaftlichung unserer Gesellschaft macht auch vor Zeitungsredaktionen nicht halt (manche meinen sogar, dass sie von hier ihren Anfang nahm…) und so werden Rechercheure abgebaut und Meldungen der Großen unbearbeitet übernommen; das kann man, wenn man streng ist, auch Gleichschaltung nennen.

*3 Journalistinnen und Journalisten sind heute mehr denn je den innerbetrieblichen Weisungen des Verleger (Eigentümer des Mediums) und seines Chefredakteurs (Geschäftsführer)unterworfen oder sogar ausgesetzt.

In Deutschland haben wir die Errungenschaft der Arbeitnehmer-Mitbestimmung und viele Untersuchungen beweisen, dass sie einen Teil der Prosperität und Effektivität des Wirtschaftsstandorts ausmacht, weil sie widerstrebende Interessen auszugleichen im Stande ist.

Aber Verlage sollen keine normalen Betriebe sein, obschon sie sich durchaus wie normale Betriebe verhalten. Und so werden sie vom Recht wie Kirchen behandelt, in denen die Mitbestimmung äußerst eingeschränkt und ihrer eigentlichen Kontrollfunktion beraubt ist. Nicht nur ich bin der Meinung, dass Pressefreiheit mehr sein muss, als die Freiheit eine Zeitung zu besitzen. Auch Journalistinnen und Journalisten sind Menschen – mit ganz normalen menschlichen Bedürfnissen; vordergründig zu nennen die Grundbedürfnisse Essen, Trinken, Kleiden, Wohnen.

Durch die wirtschaftlichen Zwänge provoziert, entwickeln sich sehr schnell die „Schere im Kopf“ oder gleich ein „vorauseilender Gehorsam“. Um nochmals P.E.N. zu Worte kommen zu lassen: „...da die Freiheit auch freiwillig geübte Zurückhaltung einschließt, verpflichten sich die Mitglieder, solchen Auswüchsen einer freien Presse wie wahrheitswidrigen Veröffentlichungen, vorsätzlichen Fälschungen und Entstellungen von Tatsachen für politische und persönliche Ziele entgegenzuarbeiten.“

Pressefreiheit ist erst dann wiederhergestellt, oder überhaupt erst verwirklicht, wenn die äußere „Freiheit der Presse“ durch eine „innere Pressefreiheit“ ergänzbar wird. Ich möchte es nicht versäumen darauf hinzuweisen, dass dieser Artikel nicht „einfach aus dem Bauch heraus“ geschrieben wurde, sondern, dass ihm Fakten zugrunde liegen. Diese Fakten sind allgemein zugänglich und dürfen als bekannt vorausgesetzt werden. Es ist aber – wie bei jeder Information – eine Frage der Bewertung, diese Fakten zu verarbeiten; auch an diesem Punkt zeigt es sich, dass die „Besetzung der Hirne“ schon weit fortgeschritten ist, sonst würde man sich es sich nicht gefallen lassen, dass man, im Zusammenhang mit Diskussionen über die in Unabhängigkeit ungehindert zu informieren, sich informieren zu lassen und sich schließlich selbst informieren zu können, mit dem Totschlags-Begriff „Freiheit“ konfrontiert wird – worüber man schließlich nicht diskutieren kann.

Man kann aber über politische oder kommerzielle Interessen diskutieren… doch diese Diskussionen werden mit dem Todschlags-Begriff „Freiheit“ abgewürgt oder finden erst gar nicht (mehr) statt. Dass es mit der Pressefreiheit in Deutschland nicht eben gut bestellt ist, zeigt auch die jährlich erscheinende „Rangliste der Pressefreiheit“ von „Reporter ohne Grenzen“. Von den G8-Staaten sind im Jahre 2007 nur zwei unter den Top 20 (Kanada auf Rang 18 und Deutschland auf Rang 20).
Dabei kommen die „Reporter ohne Grenzen“ bei ihren Untersuchungen des Zustands der Pressefreiheit in Deutschland zu dem Ergebnis, dass sich die Lage in Deutschland, gegenüber früheren Untersuchungen, kaum verändert hat. Erneute Ermittlungsverfahren gegen Journalisten wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat, gesetzliche Regelungen und Vorschläge, die den Quellenschutz aushöhlen, Drohungen und Übergriffe gegen Journalisten, die im rechten Milieu recherchieren sowie Einflussnahme auf Redaktionen durch Anzeigenschaltungen haben zu dem (eher als negativ zu bezeichnenden) Ergebnis geführt.

Negativ, meiner Meinung nach, deshalb, weil Deutschland noch nach so „fortschrittlichen“ Ländern wie Trinidad und Tobago (19) und gerade mal vor „dem ausgewiesen demokratischen“ Costa Rica (21) rangiert; übrigens steht die Schweiz nach dieser Rangliste auf Platz 11.

Nachdem ich nun, so hoffe ich, ausführlich genug den Begriff erläutert habe und begründete, warum es keine „innere und äußere“ Grenze der Pressefreiheit geben darf, möchte ich nun ein paar Gedanken aufschreiben, wie man die Pressefreiheit wieder „befreien“ oder überhaupt erst verwirklicht werden könnte.

Wenn sich diese Gedanken „sich lesen“ wie eine Utopie, sollte es nicht dazu führen, dass man sie in Bausch und Bogen verwirft, sondern es ist ein weiteres Indiz dafür, wie weit unser Denken schon begrenzt oder beeinflusst ist.

Es wird nicht einfach oder sogar leicht sein, der Pressefreiheit zur Freiheit zu verhelfen; zu mächtig sind die politischen Begehrlichkeiten und die kommerziellen Interessen. Es würde sozusagen einer Revolution gleichkommen, meinen Vorschlägen zu folgen und weit in die politischen Verhältnisse eingreifen. Doch warum sollte ich darauf verzichten extrem zu denken?

Der oben angesprochene Kommentator stellt zurecht fest, dass es „immer zwei Seiten“ gibt und, dass "allen Seiten Recht getan" beinahe unmöglich ist. Aber eben nur beinahe!  Die zwei Seiten sind nicht, wie ich versucht habe herauszuarbeiten, die
Freiheit und die Unfreiheit, sondern der unüberbrückbare Interessensgegensatz zwischen Kapital und Arbeit. Deswegen kann es im real existierenden System nicht einem Eigentümer überlassen werden, die Definitionsmacht für die Pressefreiheit (und auch anderen Freiheiten…) zu bestimmen; übrigens auch keinem politischen
Akteur (Staat). Es ist dafür zu sorgen, dass die Verwirklichung der Pressefreiheit staatlicher Auftrag wird oder auf staatliches Handeln zurückgeführt wird.

Allerdings ist eine echte demokratische Kontrolle Grundvoraussetzung; so wie ursprünglich der öffentlich-rechtliche Rundfunk angelegt war, wobei die Einflussnahme von Parteien und Unternehmen zurückgedrängt werden muss. Das erfordert aber, dass die neoliberalistisch geprägte EU demokratisch reformiert wird – ich bin übrigens – auch in diesem Zusammenhang, sehr froh, dass der EU-Vertrag erneut durchgefallen ist.

Über die undemokratische (weil nicht vom Volk direkt gewählte, sondern von den Regierungen nach Interessenlage bestimmte) EU-Kommission, üben die kommerziellen Informationsanbieter, ganz aktuell, ziemlichen Druck auf die öffentlich-rechtlichen Medien vor allem in Deutschland aus.

Die EU ist politisch einseitig zugunsten der Wirtschaft organisiert und das wirkliche Machtzentrum ist nicht das EU-Parlament, sondern die EU-Kommission, die jene Einseitigkeit in Richtlinien umsetzt (übrigens sind solche Vorschriften wie der Krümmungswinkel von Salatgurken kein lächerlicher Ausbund von EU-Bürokratismus, sondern knallharte Interessenpolitik für Wirtschaftsunternehmen, weil "gerade" Gurken eben leichter zu verpacken und zu transportieren sind und damit Kosten reduziert und Profite sichert).

Auch die Liberalisierung des Arbeitsrechts in den einzelnen Mitgliedsländern erfolgt im Wesentlichen über diese EU-Kommission. Diese Deregulierung von Schutzrechten muss zunächst gestoppt und dann zurückgeführt werden; Journalistinnen und Journalisten (und alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) dürfen nicht in prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden, damit auch die „innere Pressefreiheit“ nicht wirtschaftlichen Zwängen unterworfen werden kann.

Informationsunternehmen müssen wieder unter öffentlich-rechtliche Kontrolle (in oben genanntem Sinne) und in ihnen tätigePersonen sind dem Allgemeinwohl, der Objektivität und Wahrheit zuverpflichten. Sie müssen wieder über Alternativen zur herrschenden Meinung (die herrschende Meinung ist die Meinung der Herrschenden) berichten können, ohne Gefahr für Leib und Leben und ohne Gefährdung ihrer
wirtschaftlichen Existenz.

Natürlich gibt es Grenzen der Meinungsfreiheit (und somit auch der Pressefreiheit). Es sind dies die natürlichen Grenzen der Freiheit, demnach die Freiheit des einen, durch die Freiheit des anderen ihre Grenze findet. Carl Friedrich von Weizecker hat das in einem wundervollen Satz zum Ausdruck gebracht: Sollen er und ich frei sein, so müssen wir unsere Freiheit beschränken. – Die Inhalte definieren die Grenzen der Meinungsfreiheit. Unsere Verfassung verbietet den Verstoß gegen
allgemeine Gesetze z.B. dem Jugendschutzgesetz und den Eingriff ins Recht der persönlichen Ehre; wobei das eine (also Berichte über strafbare Handlungen) nicht durch Verweis auf das andere (also die persönliche Ehre) ausgeschlossen werden kann.

Das war´s! So könnten sich Journalistinnen und Journalisten wieder auf wirklich wichtige Themen konzentrieren und müssten nicht ein „schäbiges Brot“ mit „schäbigem Boulevard-Journalismus“ verdienen. Es muss außerdem wieder durchgesetzt werden, dass die alten journalistischen Formen wieder zur Geltung kommen. Es ist ein Grundprinzip der Journalismus-Lehre in Deutschland nach 1945,
übernommen vom us-amerikanischen Journalismus, dass Information und Meinung zu trennen sind.

Das Credo ist: Journalistische Texte machen aussagen über Vorgänge in der Welt außerhalb des Kopfes desjenigen, der die Aussage macht. Es muss für die Leserinnen und Leser erkenntlich sein, wo es sich um Informationsformen wie Bericht, Reportage oder Feature handelt und wo Meinung zum Ausdruck kommt; Leitartikel, Kommentar oder Kolumne.

Die Besitzer der heutigen Medien haben diese Abgrenzung verwischt oder gar ganz aufgehoben – wir meinen uns zu informieren und handeln uns (unterschwellig) schon Meinung des Besitzers der Medien ein, obwohl wir als mündige Bürgerinnen und Bürger, als die wir immer bezeichnet werden, doch aus den gewonnenen Informationen erst eine eigene Meinung bilden sollen.

Nächstes Jahr wird die Europa-Wahl eine Gelegenheit sein, die demokratischen Institutionen zu stärken; vornehmlich das EU-Parlament. Wir sollten uns die Gelegenheit nicht entgehen lassen, die Abgeordneten mit einem unmissverständlichen Mandat auszustatten; damit meine ich nicht etwas das Stimmenverhältnis zu anderen Kandidatinnen und Kandidaten, das über Wahl oder Nichtwahl im Einzelfall entscheidet, sondern ich meine damit die Wahlbeteiligung.

Wenn die politisch Handelnden zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Europäerinnen und Europäer die Parlamentarische Demokratie wollen, werden sie es schwer haben, weiter ihre Hinterzimmer-Kungelei (EU-Kommission) weiter fortzuführen. Natürlich sollten wir auch darauf achten, dass wir auch die sozial fortschrittlichen Kräfte stärken.

Innerhalb des Systems gibt es die Möglichkeit des „steuernden Konsumverhaltens“. Wir sollten es uns nicht länger bieten lassen, dass wir von den Massenmedien für dumm verkauft werden und die nicht noch selbst die Blödheit wählen, in wir Sender einschalten die uns nichts als „mediale Umweltverschmutzung“ bieten (Vorsicht Polemik – da könnte mir einfallen, dass man das unter Strafe stellen könnte – als
Verbrechen gegen die Menschlichkeit).

Als Schlusswort möchte ich einen Satz des us-amerikanischen Journalisten Stewart Alsop anfügen: „Die Presse muss die Freiheit haben, alles zu sagen, damit gewisse Leute nicht die Freiheit haben, alles zu tun.“

Wilfried John



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