Wer E sagt, muss auch U sagen – Über die Verträge von Lissabon Teil III: Inhalte und Kritik


Wer E sagt, muss auch U sagen – Über die Verträge von Lissabon

Teil III: Inhalte und Kritik





Auf die Füße kommt unsere Welt erst wieder, wenn sie sich beibringen
lässt, dass ihr Heil nicht in neuen Maßnahmen, sondern in neuen
Gesinnungen besteht.
Albert Schweitzer




Ausgangspunkt für diesen Artikel war ein Foren-Titel „Dieses Europa brauchen wir nicht“. Ich erwähne es deshalb, weil ich glaube, dass diese Haltung weit verbreitet ist: Einerseits ist man durchaus dafür, andererseits solle es nicht so werden. Nur warum es so nicht werden soll, darüber fehlen eigentlich inhaltliche Argumente.

In diesem Sinne möchte ich dann doch einmal beide Seiten ausführlich darlegen; das aus meiner Sicht Gute, gegen das aus meiner Sicht Schlechte stellen. Aber schon an dieser Stelle möchte ich sagen, dass bei all dem Guten, dennoch das aus meiner Sicht Schlechte so gravierend wichtig ist, dass ich diesen Vertrag als persönlich unannehmbar betrachte: Die Lissabonner Verträge sind für die Menschen aller Länder nicht hinnehmbar, auch wenn ich einzelnen Bestandteilen, durchaus
begeistert, zustimmen möchte, weil sie einen echten Fortschritt darstellen.

Da ich annehme, dass der Original-Wortlaut des Lissabonner Vertrages weitgehend unbekannt geblieben ist, wird es leider stimmen, dass die meisten Menschen keine Ahnung vom Inhalt haben. Nun kann man aber keinesfalls sagen, die Informationen haben nicht zu Verfügung gestanden; Interessierte konnten sich eine gebundene Fassung zusenden lassen oder einfach downloaden unter:

Zunächst das Gute

Die folgende Auflistung stellt die prinzipiell guten Veränderungen dar, wie sie der Lissabonner Vertrag beinhaltet; das bedeutet nicht, dass es zu einzelnen Punkten nicht doch auch noch Kritik gibt. Ich möchte hier aber auch nicht nur eine Liste aufstellen, sondern auch stichwortartig erläutern, was die einzelnen Punkte bedeuten.

1. Europa schärft sein Profil
Mit dem Vertrag von Lissabon schärft die Europäische Union ihre Konturen.

Ratspräsident. Neu geschaffen wird das prominente Amt des Präsidenten des Europäischen Rates, der auf zweieinhalb Jahre gewählt ist. Er leitet die Sitzungen der Staats- und Regierungschefs. Er ist damit Regisseur der EU-Gipfeltreffen, bei denen die wichtigsten Weichenstellungen vorgenommen werden.

Parlamentspräsident. Der höchste Repräsentant des Europäischen Parlaments vertritt das einzig direkt von den Bürgern gewählte EU-Organ. Der Volksvertretung wächst in der reformierten EU mehr Macht und Einfluss zu.

Kommissionspräsident. Dieser Posten wird weiter aufgewertet und demokratischer legitimiert. Der Wählerwille wird zum ausschlaggebenden Faktor bei der Besetzung, denn das Ergebnis der Europawahl fällt ins Gewicht, wenn die Abgeordneten den
Kommissionschef wählen.

EU-Außenminister. Eingeführt wird ein "Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik", wie der Europa-Außenminister genannt wird. Er wird die Stimme Europas in der Welt sein.

2. Europa wagt mehr Demokratie
Der Vertrag von Lissabon beseitigt – leider nicht gänzlich – das Demokratiedefizit der Europäischen Union.

Gesetzgebung. In der Europäischen Union sind Bürger und Staaten verbunden. Deshalb entscheiden das Europäische Parlament (Bürgerkammer) und der Rat (Staatenkammer) gleichberechtigt über die europäischen Gesetze. Wichtigster Kompetenzgewinn: Die gleichberechtigte parlamentarische Mitentscheidung ist nun die Regel in der EU-Gesetzgebung.

Haushalt. Auch in den Haushaltsrechten wird das Parlament weiter aufgewertet. Bisher waren Agrarausgaben der parlamentarischen Mitentscheidung entzogen. Die Abgeordneten sollen mit entscheiden über alle EU-Ausgaben.

Demokratische Kontrolle. Erst wählen die Bürgerinnen und Bürger ihre Abgeordneten, dann wählen diese Bürgervertreter den Kommissions-Chef und sagen Ja oder Nein zu seiner Mannschaft. So kann die Einsetzung der Kommission nicht mehr völlig losgelöst vom Ergebnis der Europawahl erfolgen, Die Präsidenten von Rat und Kommission stehen dem Parlament regelmäßig Rede und Antwort.

Bürgerbegehren. Der Vertrag von Lissabon führt das europäische Bürgerbegehren ein. Eine Million Bürgerinnen und Bürger aus verschiedenen Mitgliedstaaten können die Initiative ergreifen und die Kommission auffordern, einen Vorschlag vorzulegen und damit ein Gesetzgebungsverfahren in Gang zu setzen. Das Europäische Parlament wird einflussreicher, die Europawahl attraktiver, die Demokratie lebendiger. Die Stimme der Bürgerinnen und Bürger erhält mehr Gewicht.

3. Europa stärkt die Bürgerrechte
Nicht in der Form, aber in der Substanz einer Verfassung gewährleistet der Vertrag von Lissabon Grundrechte und -werte Europas und seiner Bürger. Damit ist die Fortentwicklung der EU von der ursprünglichen Wirtschaftsgemeinschaft zur Wertegemeinschaft unumkehrbar.

Europäische Werteordnung. Kernbestand der europäischen Demokratie und Kompass, an denen sich das Handeln der Europäischen Union orientiert, sind die verbindlich festgeschriebenen Werte: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Beitrittskandidaten werden in die EU nur aufgenommen, wenn sie die Werte achten und fördern.

Charta der Grundrechte. Die Bürger Europas erhalten mit dieser Charta einen der modernsten Grundrechtskataloge weltweit, in dem alle bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte aufgelistet werden. Die Bürger können sich vor Gericht darauf berufen.

Rechtsschutz. Der rechtliche Schutz der Bürgerinnen und Bürger wird gestärkt. Der Europäische Gerichtshof wird nun auch zum Wächter über die Grundrechte im Bereich der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz.

Unionsbürgerschaft. Es ist kein Widerspruch, sich als Bürger des eigenen Landes und zugleich als Europäer zu fühlen. Der Vertrag von Lissabon bekräftigt diese doppelte Zugehörigkeit: "Die Unionsbürgerschaft tritt zur nationalen Staatsangehörigkeit hinzu, ohne diese zu ersetzen." Daran sind wichtige Rechte geknüpft, z.B. konsularischer Schutz im Ausland, Wahlrechte auf kommunaler und
europäischer Ebene, Auskünfte der EU in der Muttersprache des Fragestellers.

4. Europa gestaltet seine Zukunft
Der Vertrag von Lissabon macht die EU handlungsfähiger. Die Beschlussfassung im Rat wird erleichtert, das Prinzip der Einstimmigkeit auf wenige Ausnahmen beschränkt.

Mehrheitsprinzip. Die Politikbereiche, in denen der Rat mit seinen Vertretern aus 27 Mitgliedstaaten künftig mit Mehrheit entscheidet, werden erheblich ausgeweitet. 32 Felder quer durch die Europapolitik kommen dazu. Beispiele sind: Europäischer Raum der Forschung, Katastrophenschutz, Gesundheitswesen, humanitäre Hilfe, Energie oder auch Tourismusförderung. Besonders wichtig: Die Innen- und Rechtspolitik wird weitgehend europäisch geregelt.

Qualifizierte Mehrheit. Hier gibt es eine Formel, welche die Zahl der Staaten und Bürger berücksichtigt. Entscheidungen kommen ab 2014 im Rat zustande, wenn 55 Prozent der Staaten, die mindestens 65 Prozent der Menschen in der Europäischen Union vertreten, zustimmen.

Gestaltungsmehrheit. Die neuen Entscheidungsregeln liegen auf der "'goldenen Mitte" zwischen Blockademöglichkeit auf der einen und Regelungswut auf der anderen Seite. Für eine gesetzliche Gestaltung auf europäischer Ebene braucht man in der Regel eine Mehrheit in beiden Häusern, also im Rat (Staatenkammer) und im Parlament (Bürgerkammer). Lissabon reduziert die Fälle auf wenige Ausnahmen, in
denen einzelne Mitgliedstaaten ein Vetorecht ausüben können.

5. Europa schützt die natürlichen Lebensgrundlagen
Der Schutz des Klimas und die gesicherte Versorgung mit Energie und Rohstoffen sind eng miteinander verknüpfte Überlebensfragen der Menschheit am Beginn des 21. Jahrhunderts.

Klimaschutz. Die Europäer wollen mit vereinten Kräften die klimaschädlichen Treibhausgase senken, um die Erderwärmung auf ein beherrschbares Maß zu begrenzen. Zugleich arbeitet die EU auf ein internationales Klimaschutzabkommen hin. Durch den Vertrag von Lissabon wird erstmals auf europäischer Ebene eine
Kompetenzgrundlage für Klimaschutz geschaffen.
 
Energieversorgung. Zugleich mit dem Schutz der Umwelt soll die Abhängigkeit von (überwiegend importierten) fossilen Brennstoffen verringert und der Anteil an erneuerbaren Energien beträchtlich erhöht werden. Die Europäer verfügen über ein hohes Potenzial, um Energie zu sparen, effizienter einzusetzen oder alternativ zu erzeugen. Durch den neuen Vertrag erhält die EU neue Kompetenzen für eine europäische Energiepolitik. Im Falle gravierender Lieferengpässe bei der Energieversorgung können einzelne Mitgliedstaaten auf die Solidarität aller EU-Länder zählen.

6. Europa schützt die Bürger
Die Bürgerinnen und Bürger erwarten nicht nur von ihrem eigenen Land, sondern auch von der Europäischen Union wirkungsvolle Beiträge zu ihrem Schutz.

Mehr Sicherheit. Der Vertrag gibt der EU die Werkzeuge für eine effiziente Zusammenarbeit von Polizei und Justiz an die Hand. Europa schafft einen gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Das Europäische Parlament erhält in diesem Bereich volle Kompetenzen.

Europol. Der Vertrag öffnet den Weg, die europäische Polizeibehörde Europol zu einem handlungsfähigen Knotenpunkt im europäischen Fahndungsnetz auszubauen. Eine europäische Staatsanwaltschaft kann eingerichtet werden.

Außengrenzen. Im Gegenzug zur völligen Öffnung der Binnengrenzen wird eine verstärkte Kontrolle an den Außengrenzen eingeführt.

7. Europa spricht mit einer Stimme
An einer gemeinsamen europäischen Außen- und Sicherheitspolitik führt kein Weg vorbei.

Europas Stimme. Europa wird handlungsfähiger, um Konflikte in der Welt friedlich zu lösen. Die EU will wirkungsvolle Beiträge leisten für Frieden, Sicherheit und globale nachhaltige Entwicklung. Beim europäischen Außenminister werden künftig die Fäden zusammenlaufen. Unterstützt wird er dabei von einem diplomatischen Dienst.

Solidarität. Zu Europa zu gehören, bedeutet auch, in der Not nicht allein gelassen zu werden. Falls ein Mitgliedstaat von einem Terroranschlag oder einer Naturkatastrophe betroffen ist, mobilisiert die Europäische Union solidarische Hilfe und Unterstützung. Diese Beistandsgarantie gilt auch im Falle eines militärischen Angriffs.

8. Europa erleichtert den Durchblick
Die Verfassung hätte ein neues Schnittmuster mit klaren Linien gebracht. In der Änderungsschneiderei von Lissabon musste man sich mit weniger zufrieden geben.

Ziele. Die Europäische Union richtet ihr Handeln an verbindlichen Zielen aus. Der Vertrag von Lissabon stellt dafür einen Zielkatalog bereit. Zu diesen Zielen gehört unter anderem das Gestaltungsprinzip der "nachhaltigen Entwicklung", das für Europa und im globalen Maßstab gilt.

Transparenz. Die Bürgerinnen und Bürger können in Zukunft leichter nachvollziehen, wie Gesetze entstehen. Die im Rat versammelten Minister dürfen im Gesetzgebungsverfahren nicht mehr hinter verschlossenen Türen tagen. Das Europäische Parlament debattiert selbstverständlich öffentlich. Beide Organe entscheiden in der Regel gleichberechtigt.

Aufgabenverteilung. Europa wird verständlicher, weil die Aufgaben zwischen den Mitgliedstaaten und der EU klar verteilt werden. Es wird im Vertrag Punkt für Punkt aufgeführt, wo die EU allein handelt (ausschließliche Zuständigkeit), arbeitsteilig mit den Mitgliedstaaten vorgeht (geteilte Zuständigkeit) oder nur unterstützend tätig wird.

9. Europa wahrt nationale Eigenständigkeit
Die Europäische Union achtet die jeweilige nationale Identität, einschließlich der regionalen und lokalen Selbstverwaltung. Die EU wird sich nicht als eine Art Superstaat selbständig etablieren können.

Einheit in Vielfalt. Die Europäische Union, so garantiert der Vertrag von Lissabon, "wahrt den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt und sorgt für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas".

Prinzip der Subsidiarität. Nach diesem Grundsatz sind Entscheidungen immer auf der bürgernächsten politischen Ebene zu treffen, die zur Problemlösung in der Lage ist. Also: Erst die Stadt, dann Land und Mitgliedstaat, schließlich Europa. Auf europäischer Ebene darf also nur geregelt werden, was kleinere Einheiten überfordert und auf Unionsebene besser zu verwirklichen ist.
 
Subsidiaritätsrüge. Der Vertrag von Lissabon weist den nationalen Parlamenten eine Schlüsselrolle zu, um die Einhaltung der Subsidiarität zu kontrollieren. Sie können in einem frühen Stadium vor einer Gesetzesinitiative warnen, falls Brüssel unberechtigt Kompetenzen an sich ziehen will. Diesem Kontrollrecht kann durch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof Nachdruck verliehen werden.

10. Europa verbindet Bürger und Staaten
Die europäische Einigung bedeutet, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten loyal zusammenarbeiten und sich gegenseitig bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. Die EU ist eine Solidargemeinschaft, aber keine geschlossene Gesellschaft: Sie bleibt offen für Ein- und Austritte. Der Vertrag von Lissabon übernimmt die bisherigen Regeln für die Aufnahme neuer Staaten. Neu sind hingegen Bestimmungen über den Austritt eines Landes, das nicht mehr in der EU sein will.

Nun die Kritik

Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass der Lissabonner Vertrag nicht nur – wie offiziell immer behauptet wird – aus zwei Teilen (1.und 2.) besteht, sondern er besteht genau genommen aus drei Teilen (weil in den Protokollen und Anhängen auch so einiges enthalten ist, das rechtliche und politische Wirkung entfaltet):

1. Vertrag über die Europäische Union
2. Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
3. Die zum Vertrag gehörenden Protokolle und Anhänge

Diese Vorbemerkung war deswegen nötig, weil im folgenden Text auf alle drei Bereiche Bezug genommen wird… in der offiziellen Berichterstattung aber so gut wie nie auf die Protokolle eingegangen wird.

Grundsätzliches. Der Vertrag von Lissabon wird den Erfordernissen die Rahmenbedingungen für das friedliche, gleichberechtigte Zusammenleben der Menschen auf dem europäischen Kontinent zusetzen und von den Bürgerinnen und Bürgern legitimiert zu sein, in keiner Weise gerecht. Es handelt sich weder um eine Verfassung, noch begründet dieser Vertrag eine demokratische, soziale, ökologische und den Frieden sichernde Europäische Union. Wesentliche vertragliche Regelungen sind nicht geeignet, zur Lösung der vielen drängenden Probleme der Gegenwart beizutragen und den Herausforderungen der Zukunft zu begegnen. Die Fehlentwicklungen der Europäischen Union werden durch den Vertrag von Lissabon trotz einer Reihe positiver Veränderungen gegenüber dem Vertrag von Nizza festgeschrieben und zudem in entscheidenden Politikbereichen noch verschärft.

Da der Vertrag von Lissabon die Substanz des EU-Verfassungsvertrags nahezu unverändert übernahm, wird von den Kritikern die bereits zum Verfassungsvertrag geäußerte Kritik auch gegenüber dem Vertrag von Lissabon aufrecht erhalten. Der frühere Präsident des Verfassungskonvents Valery Giscard D’Estaing erklärte, dass der Vertrag von Lissabon nur „kosmetische“ Änderungen vornehme und die Inhalte
des EU-Verfassungsvertrags lediglich anders darstelle, um diese „leichter verdaulich“ zu machen und neue Referenden zu vermeiden. Hinzu kommt, dass der Vertrag in seiner neuen Form komplizierter aufgebaut und schwerer verständlich ist als der Verfassungsentwurf, was von Kritikern als gezielte Täuschung der Bürger verstanden wurde.

Zu den „Vereinigten Staaten von Europa“ kann man natürlich stehen wie man möchte; ich persönlich bin ein Verfechter des föderalen Rechtsstaats-Prinzips, weil das besser vor allzu großer Machtanhäufung einer Zentrale schützt. Schon der VVE war keine echte Verfassung im klassischen Sinne, aber der VVE war „auf dem Weg“ des föderalistischen Europa; im Sinne einer bundesstaatlichen Ordnung (siehe im Teil I Vom Parlament zum Konvent – Churchill). Der Vertrag von Lissabon schneidet diesen Weg (bis zu einem wohl sehr fernen Tag) förmlich ab.

Demokratisierung. Wie oben dargestellt, werden zwar mit dem Vertrag demokratische Strukturen gestärkt, dennoch bleiben in den Augen der Kritiker wichtige Aspekte des institutionellen Demokratiedefizits der EU ungelöst. Auch das deutsche Bundesverfassungsgericht bewertet den Vertrag von Lissabon zurückhaltend: Er führe die Union nicht auf eine neue Entwicklungsstufe der Demokratie.

Allgemein kritisiert werden unter anderem:


Ø  die weiterhin nur indirekte demokratische Legitimation der EU-Kommission,

Ø  die Beibehaltung der degressiven Proportionalität bei der Sitzverteilung im Europäischen Parlament, in der ein Verstoß gegen das Prinzip der Wahlgleichheit gesehen wird (darauf begründet, wird das Europaparlament als Repräsentation lediglich der verschiedenen europäischen Völker und nicht eines einheitlichen Volkswillens bezeichnet)

Ø  das weiterhin fehlende Initiativrecht des Parlaments für eigenständige Gesetzesvorlagen,

Ø  die weiterhin fehlenden Zuständigkeiten des Parlaments in der Außen- und Sicherheitspolitik,

Ø  die (trotz des neu eingeführten Kompetenzkatalogs) unklare Kompetenzverteilung zwischen nationalen und europäischen Institutionen.



Kritisiert wurde auch eine angebliche Beschönigung der demokratischen Verhältnisse durch den Vertragstext. So heißt es in EUV Art 14 Abs. 1, dass das Parlament den Präsidenten der Kommission „wählt“; aus EUV Art 17 Abs. 7 geht jedoch hervor, dass diese Wahl auf Vorschlag des Europäischen Rats stattfindet: Das Parlament kann den vom Europäischen Rat genannten Kandidaten zwar ablehnen, jedoch keinen eigenen Vorschlag einbringen.



Grundausrichtung der EU an neoliberalen Politikmaßstäben. Zwar wurde unter den Zielen der EU der Passus „Binnenmarkt mit freiem und unverfälschtem Wettbewerb“ gestrichen; zugleich wurde jedoch ein Protokoll über die Sicherstellung eines freien und unverfälschten Wettbewerbs vereinbart, sodass diese Änderung lediglich symbolischen Wert hatte. Die EU bekennt sich im Vertrag von Lissabon nicht zur Sozialstaatlichkeit, ohne die aber die im Vertrag proklamierte Demokratie und Rechtstaatlichkeit auf tönernen Füßen stehen.



Der Vertrag unterwirft die Wirtschaftspolitik uneingeschränkt dem neoliberalen Dogma "einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb" und stellt die in Artikel 3 als Ziel postulierte "soziale Marktwirtschaft" unter den Vorbehalt der Wettbewerbsfähigkeit. Zugleich wird an der vorrangigen Ausrichtung der Währungspolitik auf Preisstabilität, am Stabilitätspakt und an der fehlenden demokratischen Kontrolle der Europäischen Zentralbank festgehalten. All dies führt zu Behinderungen staatlicher Konjunktur-, Struktur- und Regionalpolitik, so
durch rigide Stabilitätsanforderungen an die öffentlichen Haushalte und die Unterwerfung der Einrichtungen der Daseinsvorsorge unter das EU-Wettbewerbsrecht.



Eine neoliberal ausgerichtete Europäische Union ist nicht im Sinne der überwiegenden Mehrheit der hier lebenden Menschen. Zudem hat sich inzwischen gezeigt, dass die sich vorrangig um die Profite der internationalen Konzerne und des Finanzkapitals kümmernde Politik und die Politik des „Schwachen Staates“ gescheitert ist. Es gibt aus der Sicht der arbeitenden Menschen keine Alternative zur sozialen Ausrichtung der Europäische Union, in der die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt stehen – mit eindeutigen arbeitsrechtlichen und sozialen Regelungen und Mindeststandards, um Lohn- und Sozialdumping innerhalb der EU zu beenden. So bleibt die Forderung nach einer sozialstaatlichen Zielbestimmung im EU-Vertrag, dem Sozialstaatsgebot, unerfüllt.



Grundrechte. Ein Kritikpunkt in der öffentlichen Diskussion bildete die Ansicht, dass die Charta der Grundrechte die Wiedereinführung der Todesstrafe auch in Ländern mit einem absoluten Verbot (z. B. Deutschland oder Österreich) ermögliche. Dieser Vorwurf ging darauf zurück, dass es in Art. 2 Abs. 2 der Charta zwar heißt, niemand dürfe zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden, aber die als Interpretationshilfe dienenden und rechtlich nicht verbindlichen Erläuterungen zur Charta der Grundrechte dieses Verbot im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention auslegen, welche im Wortlaut des 6. Zusatzprotokolls u. a. die Todesstrafe im Kriegszustand und eine Tötung zur Niederschlagung eines Aufruhrs erlaubt.



Die große Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (darunter auch Deutschland und Österreich) hat jedoch bereits das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen

Menschenrechtskonvention vom 3. Mai 2002 ratifiziert, welches die Todesstrafe ausnahmslos sowohl in Friedenszeiten als auch für Kriegszeiten verbietet. Durch die Auslegungsregel in Art. 52 Abs. 3 und den Art. 53 der Charta darf der Grundrechteschutz durch die Charta in keinem Fall niedriger sein als derjenige, der durch andere gültige Rechtstexte, insbesondere die Verfassungen der Mitgliedstaaten oder internationale Übereinkommen wie die Europäische
Menschenrechtskonvention, garantiert wird. Die Charta kann also nur neue Grundrechte einführen, nicht den bereits bestehenden Grundrechteschutz verringern.



Die EU-Grundrechtecharta wird durch Artikel 6 Abs.1 des geänderten EU-Vertrags für rechtsverbindlich erklärt; was aber für Kritiker keine Alternative für die direkte Aufnahme des Charta-Textes in den Lissabonner Vertrag ist. Kritikwürdig ist es auch, dass keine der in den vergangenen Jahren in den Mitgliedsländern diskutierten inhaltlichen Ergänzungen oder Änderungen an der Grundrechtecharta vorgenommen wurden. Auch hier wird wieder die „Wirtschaftslastigkeit“ offenbar: So wird es weder ein vertraglich garantiertes Recht auf Arbeit noch ein grenzüberschreitendes Streikrecht geben. Ein Grundrecht auf unternehmerische Freiheit aber bleibt verankert.



Militär- und Sicherheitspolitik. Einen gewichtigen Teil der Neuerungen gegenüber den jetzt gültigen Verträgen machen Bestimmungen zur Militär- und Sicherheitspolitik aus. Durch sie soll die vertragliche Grundlage geschaffen werden, um die EU nun auch zu einer globalen Militärmacht aufrüsten zu können, die weltweit Militärinterventionen und Kampfeinsätze durchführen kann. Ausdrücklich begründet der Vertrag eine Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, "ihre
militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern". Die Einrichtung einer "Europäischen Verteidigungsagentur" als Instrument zur "Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung" und "zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors" wird ebenso vertraglich festgeschrieben.



Zugleich wird für militärisch besonders "anspruchsvolle" Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eröffnet, sich gesondert in einer "Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit" zusammenzuschließen, über deren etwaige Erweiterung allein die teilnehmenden Staaten entscheiden. Damit wird ein militärisches Kerneuropa geschaffen, das dem Gründungskonsens der europäischen Integration widerspricht. Gleichzeitig werden weltweite Kriege gerechtfertigt. Sogar ein eigener EU-Militärhaushalt wird etabliert. Für weltweite Militäroperationen werden "EU-battle groups" aufgebaut. Zudem wird die EU-Sicherheitspolitik eng an die
NATO und die USA gebunden.



Das ist eine fast ausschließlich militärisch definierte Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Zugleich aber bleiben die Kompetenzen im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bei den Mitgliedstaaten. Trotzdem könnten parlamentarischen Kontroll- und Entscheidungskompetenzen eingeschränkt werden: das Europäische Parlament wird über die Maßnahmen im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik lediglich informiert; die Rechte z.B. des Deutschen Bundestages (die Deutsche Bundeswehr ist eine sog. Parlamentsarmee) drohen ausgehebelt zu werden.



Der Vertrag verliert kein Wort zu einer Europa-Politik der Abrüstung, der Friedenssicherung und der internationalen Kooperation. Wir als Deutsche müssten schon allein moralisch die Pflicht haben ein ausdrückliches Verbot von Angriffskriegen zu verlangen, wenn es weiter stimmen soll, dass nie wieder ein Krieg von Deutschem Boden ausgehen soll. Dazu gehört auch die Verpflichtung zur strikten Bindung an die UN-Charta und zur Einhaltung der international anerkannten Völkerrechtsnormen.



Innen- und Justizpolitik. Die "gemeinsame" Asyl- und Einwanderungspolitik mit einem "integrierten Grenzschutzsystem", einer "wirksamen Überwachung des Grenzübertritts an den Außengrenzen" und einer "wirksamen Steuerung der Migrationsströme" zielen auf eine EU-einheitliche restriktive Flüchtlings- und
Einwanderungspolitik. Durch eine Klausel wird sogar der Einsatz von Militär im Inneren ermöglicht. Statt mehr Sicherheit bedeutet diese neue Macht der EU vor allem weniger Grundrechte und Demokratie für die Bürgerinnen und Bürger. Einer repressiven Asyl- und Migrationspolitik – wie sie bereits seit langem von vielen Ländern praktiziert wird – droht nun auch EU-weit Tür und Tor geöffnet zu werden. Die Politik einer "Festung Europa" soll vertraglich abgesichert werden.



Zum Schluss



Während der Wirtschaft – unter dem Schlagwort Freiheit – Tür und Tor geöffnet werden, sollen die Arbeitnehmer derselben Freiheit schutzlos ausgeliefert werden. Schon Rousseau sagte: Zwischen dem Schwachen und dem Starken ist es die Freiheit, die unterdrückt, und das Gesetz, das befreit. Insofern nutzt z.B. ein zarter Hinweis auf die Europäische Sozialcharta (TITEL X Sozialpolitik) wenig. Koalitionsfreiheit, Tarifautonomie und (grenzüberschreitendes) Streikrecht gehören ausdrücklich garantiert.



Würden die entsprechenden politischen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der neoliberale (Un-)Geist wieder in die Flasche muss, aus der ihn die (Groß-) Bürgerlichen vor über zwei Jahrzehnten herausließen, wären die Verträge für mich annehmbar. Damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich bin ein überzeugter Europäer und die organisatorischen Änderungen, die im Vertrag enthalten sind, sind für mich kein Problem.



Aber es ist kein Geheimnis, dass mir die, noch im neoliberalen Geist verfassten, Lissabonner-Verträge dennoch ein Dorn im Auge sind; es geht um die politische Grundausrichtung. Ich will ein Europa, das seine ureigenste Erfindung – den Sozialstaat – nicht sang- und klanglos aus dem Schriftstück streicht, das einmal die Verfassung eines vereinten Europa werden KÖNNTE. Angesichts der aktuellen Krise (die wegen all der Deregulierungen so dramatisch groß wurde), muss man feststellen: Die Zeit ist über die Lissabonner Verträge hinweg gegangen und hat sie klein getrampelt. Sie sollten nun, unter Berücksichtigung der "neuen Erkenntnisse", gründlich überarbeitet werden. Dazu müssen sie allerdings erst einmal scheitern... und eine Chance dazu haben sie noch.



Wilfried John

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